Liebe Gäste und Einheimische,
mit der neuen „Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ hat die niedersächsische Landesregierung aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens umfangreichere Einschränkungen des öffentlichen Lebens erlassen. Die Inanspruchnahme von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken sind ab dem 2. November 2020 bis voraussichtlich zum 30. November 2020 untersagt. Auch danach kann es weitere Einschränkungen insbesondere bei touristischen Beherbergungen und Reisen geben. Diese können sich auch kurzfristig ändern. Bereits vor dem 2. November 2020 angetretene Aufenthalte mit Übernachtungen müssen jedoch nicht abgebrochen werden.
Restaurants und andere gastronomische Betriebe müssen schließen, ausgenommen sind Gastronomiebetriebe in Beherbergungsstätten und Hotels zur Versorgung der zulässig beherbergten Gäste. Geschlossen werden müssen außerdem alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie touristische Bus- oder Schiffsfahrten.
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